REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Diese EG-Verordnung zentralisiert und vereinfacht das Chemikalienrecht europaweit und ist am 01. Juni 2007 in Kraft getreten. Es ist erklärtes Ziel, den Wissensstand über die Gefahren und Risiken zu erhöhen, die von Chemikalien ausgehen können. Den Unternehmen wird dabei mehr Verantwortung für den sicheren Umgang mit ihren Produkten übertragen. Die Bundesbehörden bieten vielfältige Informationen zu REACH, damit sich insbesondere Klein- und Mittelständische Unternehmen schnell mit den neuen Regelungen vertraut machen können.
Mit Inkrafttreten der REACH-Verordnung am 01.06.2007 ergeben sich weitreichende Änderungen in den bestehenden Rechtsgrundlagen im Bereich der Chemikalien. So wurde zum 01.06.2008 die Verordnung EWG Nr. 793/93 (Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken chemischer Altstoffe) aufgehoben. Auch das Meldeverfahren für neue Stoffe gemäß der Richtlinie 67/548/EWG ist zum zum 01.06.2008 ausgelaufen. Die Anpassungen im Hinblick auf REACH regelt die Richtlinie 121/2006/EG.
Die Grundzüge der Chemikalienprüfung, Bewertung, Einstufung und Kennzeichnung sind im Chemikaliengesetz definiert und werden konkretisiert durch Verordnungen wie die Chemikalienprüfnachweisverordnung, Chemikalienverbotsverordnung und der Gefahrstoffverordnung. Grundlage für diese nationalen Regelungen bildet eine Reihe von EU-Richtlinien.
Ein immer größer werdender Teil des Stoffrechts wird durch EU-Verordnungen geregelt, die unmittelbare Anwendung finden und keiner Umsetzung in nationales Recht bedürfen.
(Quelle: http://www.reach-helpdesk.de/)